Man kann heute nicht mehr darüber hinwegsehen, dass eine längere Lärmbelastung von mehr als 80 dB (A) eine Gefahr für die Hörgesundheit der Beschäftigten darstellt. Inzwischen gibt es verschiedene Lösungen wie Lärmminderung an der Quelle oder Schutzausrüstung (Einwegohrstöpsel, Angepasster Gehörschutz, Kapselgehörschutz usw.).
Für den wirksamen Schutz vor Lärmgefahren sind zwei Schritte erforderlich:
- Ihre Mitarbeiter müssen die Folgen von Lärmbelastungen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen kennen.
- Sie müssen den am besten geeigneten persönlichen Gehörschutz wählen.
Die Wahl des richtigen persönlichen Gehörschutzes ist schwieriger, als man denkt. Nicht alle Lösungen sind gleich, und es gibt eine Reihe von Irrtümern und Vorurteilen im Zusammenhang mit dem Gehörschutz. Im Webinar „5 Irrtümer zum Thema Gehörschutz“ geht unser Lärmrisikoexperte auf diese Punkte ein.
INHALT
Ausräumen von Irrtümern in Bezug auf den Gehörschutz
Einwegstöpsel schützen wirksam vor Lärm
Einwegstöpsel sind die am häufigsten verwendeten persönlichen Gehörschützer. Sie sind kostengünstig (etwa 10 Cent), bieten eine hohe theoretische Schalldämmung (etwa 30 dB(A)) und sind leicht einzusetzen. Sie sind unauffällig.
Wenn richtig eingesetzt, ist eine Schalldämmung von 30 dB(A) möglich, während es nur 10 dB(A) sind, wenn sie nicht gut sitzen. Das ist allerdings gar nicht so einfach, wie man meinen könnte. Nicht tief genug, nicht gut genug gerollt, damit sie sich im Gehörgang ausdehnen können, nicht an die Größe des Gehörgangs angepasst... Der Einwegstöpsel löst sich, sodass der Mitarbeiter nicht ausreichend geschützt ist.
Je stärker die Schalldämmung, desto wirksamer der Schutz
In einer Situation, in der Ihre Mitarbeiter in Abhängigkeit von ihrer Position unterschiedlichen Schallpegeln ausgesetzt sind, wäre es leicht, zu glauben, dass die beste Methode für den Schutz aller Mitarbeiter darin besteht, den Gehörschutz mit der größten Schalldämmung zu wählen, nach dem Motto „größer ist besser“.
Wenn sie richtig eingesetzt sind, ist eine Schalldämmung von 30 dB(A) möglich. Diese Dämmung ist zwar bei einem Umgebungsschallpegel von 95 dB(A) oder mehr sinnvoll, kann jedoch bei geringeren Schallpegeln eine „Überprotektion“ bewirken.
Bei Überprotektion ist der Schallpegel zu gering, was zur Isolation der Beschäftigten führt. Diese Situation führt zu zwei Gefahren:
- Wenn Ihre Mitarbeiter von der Außenwelt abgeschnitten sind, hören sie unter Umständen wichtige Alarmsignale nicht. Somit können sie auf Gefahrensituationen nicht reagieren.
- Wenn Ihre Mitarbeiter kommunizieren müssen, sind sie gezwungen, ihren Gehörschutz zu entfernen, wodurch sie sich der Gefahr einer Hörschädigung aussetzen.
Gemäß der Norm EN 458 sollte der unter dem Gehörschutz wahrgenommene Restpegel höher als 70 dB(A) sein, auch wenn ein Pegel von bis zu 65 dB(A) als akzeptabel gilt.
Es ist daher unerlässlich, die Schallpegel zu ermitteln, denen Ihre Mitarbeiter ausgesetzt sind, um die am besten geeignete Methode für den Gehörschutz zu bestimmen.
Man kann nicht kommunizieren, ohne den Gehörschutz zu entfernen
Wie im obigen Video zu sehen ist, müssen die Beschäftigten ihren Gehörschutz während der Arbeit im Lärm zu 100% tragen, um eine Hörschädigung zu verhindern. Auch eine kurze Zeit im Lärm ohne Gehörschutz reicht aus, um die Wirksamkeit zu verringern.
Laut dem französischen Sicherheit und Forschungsinstitut "INRS":
- Wenn ein Gehörschutz während 2 Minuten nicht getragen wird, büßt er 25 % seiner Wirksamkeit ein.
- Wenn ein Gehörschutz während 2 Stunden nicht getragen wird, verliert er 75 % seiner Wirksamkeit.
Sollen Ihre Mitarbeiter aufgrund dieser Fakten ihre Gehörschützer entfernen oder ihren lauten Arbeitsplatz verlassen, wenn sie etwas besprechen müssen? Je nach Art des Gehörschutzes ist dies nicht zwingend notwendig.
Ein Gehörschutz mit einem Geräuschfilter, der eine gleichmäßige Schalldämmung über das gesamte Frequenzspektrum bietet, ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, sich zu unterhalten und sämtliche Warnsignale zu hören, ohne den Gehörschutz entfernen zu müssen.
Die Bereitstellung eines Gehörschutzes ist für die Einhaltung der Vorschriften bereits ausreichend
Die gesetzlichen Anforderungen variieren abhängig vom Lärmpegel, dem die Beschäftigten ausgesetzt sind:
- Bei einem Lärmpegel von mehr als 80 dB(A) bzw. 135 dB(C): Die Bereitstellung eines Gehörschutzes ist Pflicht.
- Bei einem Lärmpegel von mehr als 85 dB(A) bzw. 137 dB(C): Das Tragen eines Gehörschutzes ist Pflicht.
In 2 von 3 präsentierten Fällen reicht die Bereitstellung eines Gehörschutzes zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen nicht aus. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter während der gesamten Zeit, die sie in einer lauten Umgebung verbringen, stets einen Gehörschutz tragen.
Maßgefertigte Gehörschützer sind teurer als Einwegstöpsel
Wenn man die Stückkosten betrachtet, wird klar, dass Einwegstöpsel preiswerter sind als vorgeformte Ohrstöpsel oder jede andere Art von persönlichem Gehörschutz. Betrachtet man jedoch die Stückkosten im Verhältnis zur Wirksamkeit des Gehörschutzes, erweist sich dies schnell als Irrtum.
Gehörschutzart | Angepasster Gehörschutz | Einwegstöpsel |
Einzelpreis o. MwSt. | 150 € | 0,10 € |
Dauer der Wirksamkeit | 6 Jahre | 1/2 Tag |
Gesamtkosten o. MwSt. / 6 Jahre | 150 € | 300 € |
Für den gelegentlichen Gebrauch sind Einwegstöpsel die kostengünstigste Lösung. Wenn jedoch Ihre Mitarbeiter ständig vor Lärm geschützt werden müssen, sparen Sie mit der Anschaffung langfristig Geld.